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Demokratie

Kurzerklärung
I. Staatsrecht: Staatsform, bei der alle Staatsgewalt von der Gesamtheit des Volkes ausgeht. 1. Der durch Abstimmung ermittelte Mehrheitswille gilt als Entscheidung der Gesamtheit. Es ist nicht unbedingt allg. Zustimmung zu jeder einzelnen Entscheidung erforderlich. 2. Gesetzgebendes und regierungsbildendes Organ des Volkswillens in der repräsentativen Demokratie ist die Volksvertretung (Parlament, Legislative). Die demokratische Willensbildung bei den Wahlen zur Volksvertretung wird wesentlich durch die politischen Parteien beeinflusst. II. Neue Politische Ökonomie:direkte Demokratie, ... Ausführliche Erklärung
Buch zum Thema
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Ausführliche Erklärung

I. Staatsrecht:

Staatsform, bei der alle Staatsgewalt von der Gesamtheit des Volkes ausgeht.

1. Der durch Abstimmung ermittelte Mehrheitswille gilt als Entscheidung der Gesamtheit. Es ist nicht unbedingt allg. Zustimmung zu jeder einzelnen Entscheidung erforderlich.

2. Gesetzgebendes und regierungsbildendes Organ des Volkswillens in der repräsentativen Demokratie ist die Volksvertretung (Parlament, Legislative). Die demokratische Willensbildung bei den Wahlen zur Volksvertretung wird wesentlich durch die politischen Parteien beeinflusst.

II. Neue Politische Ökonomie:

direkte Demokratie, indirekte Demokratie, Neue Politische Ökonomie.
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Sachgebiete
Demokratie
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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