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Depositalzinsen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zinsen, die vom Anleiheschuldner für verspätet erhobene Beträge von verlosten oder gekündigten Pfandbriefen und Obligationen gezahlt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Meist zahlt der Anleiheschuldner einen Teilbetrag derjenigen Zinsen, die er selbst aus der Anlage der nicht erhobenen Barbeträge in der Zwischenzeit erzielt hat.

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