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Deutscher Corporate Governance Kodex

Kurzerklärung
ein Regelwerk für börsennotierte Gesellschaften, welches durch eine Regierungskommission des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) erarbeitet wurde und die Förderung einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung zum Ziel hat. Das Ziel des 2002 verabschiedeten Regelwerks liegt in einer Förderung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit des dt. Corporate Governance Systems, wobei insbesondere auf Aktionäre und deren Interessen fokussiert wird. Hierfür enthält der Kodex neben einschlägigen gesetzlichen Vorschriften weitergehende Empfehlungen. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

ein Regelwerk für börsennotierte Gesellschaften, welches durch eine Regierungskommission des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) erarbeitet wurde und die Förderung einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung zum Ziel hat. Das Ziel des 2002 verabschiedeten Regelwerks liegt in einer Förderung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit des dt. Corporate Governance Systems, wobei insbesondere auf Aktionäre und deren Interessen fokussiert wird. Hierfür enthält der Kodex neben einschlägigen gesetzlichen Vorschriften weitergehende Empfehlungen.

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Sachgebiete
Deutscher Corporate Governance Kodex
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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