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Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

(weitergeleitet von DGB)

Kurzerklärung

Vereinigung von Einzelgewerkschaften zu einer wirkungsvollen Einheit zur Vertretung der gemeinsamen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen. Ausführliche Erklärung

Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Thomas Bartscher
Professor und Vizepräsident
RA Dr. Joachim Wichert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Buch zum Thema
Das Buch stellt das komplette Arbeitsrecht für Studenten der Wirtschaftswissenschaften dar und geht auf die wichtigsten klausurrelevanten Themenfelder ein. Der ... mehr
Ausführliche Erklärung

Vereinigung von Einzelgewerkschaften; nicht rechtsfähiger Verein; gegründet im Oktober 1949 in München. Sitz in Berlin.

Zweck/Grundsätze: Zusammenfassung aller Gewerkschaften zu einer wirkungsvollen Einheit und Vertretung der gemeinsamen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen.

Ziele:
(1) Im sozialpolitischen Bereich: v.a. Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in der nationalen und internationalen Sozial- und Gesundheitspolitik (einschließlich Umweltschutz), in der Sozialversicherung (einschließlich Selbstverwaltung), in der Arbeitsmarktpolitik und Arbeitssicherheit sowie im Sozial- und Arbeitsrecht.
(2) Im wirtschaftspolitischen Bereich: v.a. Ausbau der Mitbestimmung und Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in allen politischen Bereichen.

Der DGB ist demokratisch aufgebaut. Seine Satzung legt die Unabhängigkeit gegenüber den Regierungen, Verwaltungen, Unternehmern, Konfessionen und politischen Parteien fest. Das Organisationsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich neue Bundesländer).

Der DGB ist Mitgliedsorganisation des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) und des Internationalen Bundes Freier Gewerkschaften (IBFG). Der DGB vertritt außerdem die dt. Gewerkschaftsinteressen bei internationalen Organisationen wie der EU und UN.

Folgende acht Gewerkschaften gehören dem DGB an:

Seit 1974 sind die gemeinwirtschaftlichen Unternehmen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften in der Beteiligungsgesellschaft für Gewerkschaften AG (BGAG) vereinigt.

Version:
Literaturhinweise/Links
Sachgebiete
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
Das moderne Arbeitsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet entstand, als sich im Zuge der Industrialisierung die Situation der Arbeitnehmer zunehmend verschlechterte und sich deren Abhängigkeit vergrößerte.––Alleine konnte der einzelne Arbeitnehmer seine Arbeitsrechte nicht mehr durchsetzen und so schlossen sich die Arbeitnehmer zu ... mehr
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
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Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Oliver Budzinski, Prof. Dr. Albrecht F. Michler
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Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Volker Eric Amelung, Prof. Dr. Axel Mühlbacher, PD Dr. Christian Krauth
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Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder im DGB
Anzahl der Mitglieder in den einzelnen DGB-Gewerkschaften in den Jahren 2001 und 2011
Statistik: Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder im DGB
(Kostenpflichtige Statistik)
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