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Deutscher Mieterbund e. V.

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Organisation der Interessenwahrung von Wohnungsmietern; gegründet 1900; Sitz in Berlin.

    Aufgaben: Beratung in Mietrechtsangelegenheiten; Wahrung von Mietschutzrechten; Interessenvertretung bei wohnungs- und städtebaupolitischen Entscheidungen.

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