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Deutscher Richterbund

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gegründet 1909, wiedergegründet 1949; Sitz in Berlin.

    Aufgaben: Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit und der unparteiischen Rechtsprechung; Förderung der beruflichen und sozialen Belange der Richter und Staatsanwälte; Förderung der Gesetzgebung, der Rechtspflege und der Rechtswissenschaft.

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