Devisen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Devisen i.w.S.: Ansprüche auf Zahlungen in fremder Währung an einem ausländischen Platz, meist in Form von Guthaben bei ausländischen Banken sowie von auf fremde Währung lautenden, im Ausland zahlbaren Schecks und Wechseln.
2. Devisen i.e.S.: von Inländern gehaltene Bestände an ausländischen Währungen bzw. bei ausländischen Banken gehaltene Guthaben; in diesem Sinn häufig in der Praxis des Devisenhandels verstanden. Im Sprachgebrauch auch auf Sorten und Noten (ausländisches Bargeld) angewendet, im strengen Wortsinn jedoch auf Giralgeld (Sichteinlagen) beschränkt.
3. Arten (nach Fälligkeit):
(1) Kassadevisen;
(2) Termindevisen.
Vgl. auch Devisenmarkt.
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