Direkt zum Inhalt

Parafisci

(weitergeleitet vondiagonaler Finanzausgleich)
Definition: Was ist "Parafisci"?

Parafisci stellen einen in der Güterversorgung der Bürger intermediären Bereich zwischen privatem (Individualgüter, Marktprozess) und öffentlichem Bereich dar.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Nebenfisci, intermediäre Finanzgewalten; in der Güterversorgung der Bürger intermediärer Bereich zwischen privatem (Individualgüter, Marktprozess) und öffentlichem Bereich (öffentliches Gut, Prozess der politischen Abstimmung).

    1. Merkmale: a) Begriffsmerkmale: Rechtlich oft in der Form der öffentlich-rechtlichen Körperschaft; organisatorische Selbstverwaltung; finanziell weit gehende Autonomie mit kollektiver Finanzierung, z.B. über Zwangsabgaben (z.B. prozentualer Zuschlag der Kirchen zur Einkommensteuer, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung, Zwangsumlagen der berufsständischen Kammern) oder weitgehend autonom verwaltete staatliche Zuschüsse an Sozialfisken, Kammern, Sondervermögen, Wohlfahrtsverbände etc. (diagonaler Finanzausgleich).
    b) Wichtigstes theoretisches Merkmal: Neben Produktion kollektiver Güter für die Mitglieder der Parafisci stets als „gruppenexterner Effekt” auch Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben. Parafisci sind auch in die Debatte um den funktionalen Föderalismus mit einzubeziehen.

    2. Entstehungsgründe: a) Entstehung der Parafisci „von oben”: Einrichtung von neuen Institutionen mit Hoheitsfunktionen durch den Staatssektor oder durch die direkte „Auslagerung” von bestimmten Aufgabenbereichen aus dem zentralen Budget (v.a. von F.K. Mann vertreten). Der Parafisci wird auch als Hilfsfiskus bezeichnet oder  - kritisch - wird von einer „Flucht aus dem Budget” gesprochen.
    b) Entstehung der Parafisci „von unten”: Zumeist selbstorganisierte Interessenverbände der Bürger, die erst nach und nach in eine gesellschaftliche Aufgabenerfüllung hineinwachsen (können). Ökonomisch begründet v.a. in der Kollektivgüterökonomik, aber auch in der ökonomischen Theorie des Clubs oder der Verbände (bes. durch C. Smekal vertretene Richtung).

    3. Beispiele: Als Parafisci gelten unstreitig die klassischen Parafisci, wie Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Sozialfisci, wie Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, sowie die Ständefisci, wie die berufsständischen Vertretungen des Handels, des Handwerks, der Industrie, der Landwirtschaft, der freien Berufe in speziellen Kammern und Verbänden. Daneben gelten als internationale Parafisci z.B. die EU, Euratom und die Weltbank. V. a. unter dem Aspekt der Parafisci „von unten” wird aber inzwischen auch über die Parafiskalität von Parteien oder bestimmten Bürgerinitiativen etc. diskutiert.

    4. Finanzwissenschaftliche Beurteilung: V.a. die klassischen Parafisci werden oft kritisiert; es geht dabei bes. um die Umgehung bestimmter Haushaltsgrundsätze, viele selbstständige Fonds machen die Haushaltswirtschaft der öffentlichen Hand unübersichtlich und unkontrollierbar. Dagegen wird heute beachtet, dass Spezialisierung, größere Beweglichkeit und Effizienz der Aufgabenerfüllung in kleineren organisatorischen Einheiten mit größerer Bürgernähe eine funktionale Differenzierung in der kollektivgüterwirtschaftlichen Versorgung oft erst ermöglichen. Bes. bei den Parafisci „von unten” ist die Einordnung in ein wünschenswertes Maß an funktionalem Föderalismus, an Partizipation und dezentraler Aufgabenerfüllung aber auch weiterhin umstritten (Politikverflechtung). Neben ökonomischen Effizienz- und Effektivitätsaspekten weist die Diskussion oft über ökonomische Zusammenhänge hinaus.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Parafisci"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Parafisci Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/parafisci-44367 node44367 Parafisci node36068 Haushaltsgrundsätze node44367->node36068 node45206 öffentliches Gut node44367->node45206 node35960 Föderalismus node44367->node35960 node34801 externer Effekt node48326 Verwaltungskosten node45766 Steuern node30171 Abgrenzung node30123 Abgaben node30123->node44367 node30123->node48326 node30123->node45766 node30123->node30171 node49053 Zoll node30123->node49053 node39499 Nonaffektationsprinzip node39499->node36068 node28267 Bundeshaushalt node36520 Haushaltsplan node36068->node28267 node36068->node36520 node37289 Marktversagen node38124 Marktwirtschaft node38124->node45206 node39955 Infrastruktur node39955->node45206 node39713 Konsolidierung node39713->node44367 node42511 Sanierung node39713->node42511 node41412 Konzernabschluss node39713->node41412 node28518 Anleihe node39713->node28518 node45206->node34801 node45206->node37289 node32030 Finanzausgleich node32030->node35960 node32290 Grundgesetz (GG) node32290->node35960 node122373 Corona-Krise node122373->node35960 node28473 Anlagevermögen node28473->node39713
    Mindmap Parafisci Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/parafisci-44367 node44367 Parafisci node35960 Föderalismus node44367->node35960 node45206 öffentliches Gut node44367->node45206 node36068 Haushaltsgrundsätze node44367->node36068 node39713 Konsolidierung node39713->node44367 node30123 Abgaben node30123->node44367

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete