Direkt zum Inhalt

Dienstverschaffung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und einem Dritten, wonach der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer dem Dritten zur Verfügung stellt, ohne dass der Arbeitnehmer in den Betrieb des anderen eintritt, dort eingeliedert ist oder ein unmittelbares Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Drittem zu entstehen braucht.

    Beispiel: Taxiunternehmer vermietet Wagen mit Fahrer.

    Der zur Beschaffung Verpflichtete haftet dem Dienstberechtigten nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, für Verschulden bei der Auswahl des zu beschaffenden Arbeitnehmers, nicht aber für dessen Verschulden bei der Ausführung der Arbeit.

    Abgrenzung: Leiharbeitsverhältnis.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Dienstverschaffung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Dienstverschaffung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/dienstverschaffung-29580 node29580 Dienstverschaffung node40014 Leiharbeitsverhältnis node29580->node40014 node47440 Werkvertrag node40014->node47440 node29864 Arbeitgeber node40014->node29864 node29826 Dienstvertrag node40014->node29826 node30567 Annahmeverzug node40014->node30567
    Mindmap Dienstverschaffung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/dienstverschaffung-29580 node29580 Dienstverschaffung node40014 Leiharbeitsverhältnis node29580->node40014

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete