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Diskriminierung

Kurzerklärung
I. Außenwirtschaft: Unterschiedliche Behandlung der einzelnen Partnerstaaten hinsichtlich des Waren-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehrs. Diskriminierung liegt z.B. vor bei Abweichung von der Meistbegünstigung, bei nach Währungsräumen oder Ländern unterschiedlichen Devisenbestimmungen, bei administrativen Differenzierungen, bei differenzierenden Verkehrstarifen und zahlreichen weiteren nicht tarifären Handelshemmnissen. Der Abbau von Diskriminierungen zählt zu den Zielen verschiedener internationaler Wirtschaftsorganisationen [World Trade Organization (WTO), OECD, IWF]. II. ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Dr. Carsten Weerth
Lehrbeauftragter für International Trade Law an der Jacobs University Bremen
Dr. Astrid Meckel
Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Buch zum Thema
Das Recht zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs stellt in Ländern wie Deutschland, Österreich, Schweden und Belgien ein wichtiges eigenes Rechtsgebiet dar. ... mehr
Ausführliche Erklärung

I. Außenwirtschaft:

Unterschiedliche Behandlung der einzelnen Partnerstaaten hinsichtlich des Waren-, Dienstleistungs- oder Kapitalverkehrs. Diskriminierung liegt z.B. vor bei Abweichung von der Meistbegünstigung, bei nach Währungsräumen oder Ländern unterschiedlichen Devisenbestimmungen, bei administrativen Differenzierungen, bei differenzierenden Verkehrstarifen und zahlreichen weiteren nicht tarifären Handelshemmnissen. Der Abbau von Diskriminierungen zählt zu den Zielen verschiedener internationaler Wirtschaftsorganisationen [World Trade Organization (WTO), OECD, IWF].

II. Wettbewerbsrecht:

Behinderungswettbewerb, Deutsches Kartellrecht, Europäisches Kartellrecht.

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Sachgebiete
Diskriminierung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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