1. Das Präferenzmodell als prominentestes Beispiel der neoklassischen Diskriminierungstheorien geht davon aus, dass sich Lohndifferenziale zwischen Arbeitnehmergruppen u.a. aus der Vorliebe von Unternehmern für bestimmte Gruppen und aus dem Vorurteil von Unternehmern gegen bestimmte Gruppen erklären lassen (Taste for Discrimination).
2. Im Konzept der statistischen Diskriminierung verfügen Unternehmer nur über unvollständige Informationen über die Produktivität einzelner Arbeitnehmer. Sie verwenden deshalb repräsentative, sozialstatistische Merkmale von Gruppen (z.B. Nationalität, Alter, Geschlecht, Qualifikationsniveau) zur wahrscheinlichkeitstheoretischen Einschätzung der Eigenschaften von Gruppenmitgliedern. Gruppenmerkmale wirken damit unabhängig von ihren tatsächlichen individuellen Ausprägungen als Kosten sparende Indikatoren für die zu erwartende Produktivität des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer, deren tatsächliche Produktivität darüber (darunter) liegt, erhalten einen zu geringen (zu hohen) Lohn.
Vgl. auch Arbeitsmarkttheorien.