umsatzsteuerliche Behandlung: Dulden oder Unterlassen einer Handlung oder Dulden eines Zustandes durch einen Unternehmer im Inland gegen Entgelt kann zu den der Umsatzsteuer unterliegenden sonstigen Leistungen (§ 3 IX UStG) gehören.
Beispiel: Ein ausländischer Unternehmer duldet die Nutzung seines im Inland geschützten Patents durch einen anderen Unternehmer gegen Entgelt.