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Dulden oder Unterlassen

Kurzerklärung
umsatzsteuerliche Behandlung: Dulden oder Unterlassen einer Handlung oder Dulden eines Zustandes durch einen Unternehmer im Inland gegen Entgelt kann zu den der Umsatzsteuer unterliegenden sonstigen Leistungen (§ 3 IX UStG) gehören. Beispiel: Ein ausländischer Unternehmer duldet die Nutzung seines im Inland geschützten Patents durch einen anderen Unternehmer gegen Entgelt. Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Norbert Dautzenberg
Verwalter einer Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Buch zum Thema
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Ausführliche Erklärung

umsatzsteuerliche Behandlung: Dulden oder Unterlassen einer Handlung oder Dulden eines Zustandes durch einen Unternehmer im Inland gegen Entgelt kann zu den der Umsatzsteuer unterliegenden sonstigen Leistungen (§ 3 IX UStG) gehören.

Beispiel: Ein ausländischer Unternehmer duldet die Nutzung seines im Inland geschützten Patents durch einen anderen Unternehmer gegen Entgelt.

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Dulden oder Unterlassen
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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