Lageraufnahme. 1. Begriff: bewegliches Anlagevermögen, Finanzanlagevermögen, Warenvorräte, Bargeldmittel, Wertpapiere etc. werden körperlich an Ort und Stelle aufgenommen (Inventur). Die Uraufzeichnungen sind v.a. für Außenprüfungen aufzubewahren. Bestandsmäßige Erfassung des beweglichen Anlagevermögens vgl. R 5.4 EStR.
2. Vorteile: Genauigkeit, die bei entsprechender Organisation der Aufnahme, v.a. durch zweckmäßige Kontrollen, weitgehend sichergestellt ist.
3. Nachteile: großer Zeitaufwand und teilweise nicht zu umgehende Behinderung des Arbeitsprozesses.
4. Formen: Stichtagsinventur, laufende Inventur, vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur gemäß § 241 III HGB.
Gegensatz: Buchinventur.