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Ehegatte als Erbe

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei vorhandenem Grundbesitz ergeben sich für den Ehegatten als Erben folgende Besonderheiten:

    Abschreibung

    Bei einem vermieteten Objekt wird die Abschreibung von dem hinterbliebenen Ehegatten unverändert fortgesetzt

    Eigenheimzulage

    Ist der achtjährige Förderungszeitraum eines nach dem Eigenheimzulagengesetz geförderten Objektes noch nicht abgelaufen und verstirbt der Ehegatte, der Alleineigentümer des Objektes ist, kann der andere Ehegatte die Eigenheimzulage weiter beanspruchen, wenn er Erbe des Verstorbenen wird.

    Erbschaftsteuer

    Vermieteter Grundbesitz steuerpflichtig unter Berücksichtigung der persönlichen Freibeträge.

    Bewertung nach dem realistischen Verkehrswert (Grundbesitzwert). Gravierende Änderungen mit Wirkung vom 1.1.2023 durch Anwendung der aktuellen Immobilienwertermittlungsverordnung.

    Eigengenutzte Immobilien sind für den Ehegatten bei Berücksichtigung des Objektes als Familienheim (§13 ErbStG) erbschaftssteuerfrei ohne Betragsbegrenzung

     

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    Mindmap "Ehegatte als Erbe"

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    Mindmap Ehegatte als Erbe Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/ehegatte-als-erbe-52946 node52946 Ehegatte als Erbe node36201 Grundbesitz node52946->node36201 node36811 Eigenheimzulage node52946->node36811 node34837 Grundstück node36201->node34837 node33547 Grundsteuer node36201->node33547 node33431 Hypothek node33431->node36201 node32616 Grundvermögen node32616->node36201 node28465 Angehörige node36811->node28465 node48736 Wohnung node36811->node48736 node52774 Abschreibung nach Eigennutzung node52774->node36811 node31765 Baugenehmigung node31765->node36811
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