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Ehrenamt

Kurzerklärung
unbesoldetes, meist nur gegen Aufwandsentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt, verbunden mit beamtenähnlichen Rechten und Pflichten, z.B. Amt des Schöffen, Handelsrichters, Gemeinderats etc. Desgleichen im gesellschaftlichen Bereich, z.B. Funktionsübernahme durch nicht hauptamtlich beschäftigte Mitglieder in den Kontroll-, Beratungs- und Entscheidungsorganen von Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, wobei darin keine öffentliche Amtsfunktion liegt. Vgl. auch ehrenamtlicher Mitarbeiter. Ausführliche Erklärung
Buch zum Thema
Dieses Lernbuch richtet sich in erster Linie an Jurastudenten, die sich auf die steuerrechtlichen Klausuren im ersten und zweiten Examen ... mehr
Ausführliche Erklärung

unbesoldetes, meist nur gegen Aufwandsentschädigung ausgeübtes öffentliches Amt, verbunden mit beamtenähnlichen Rechten und Pflichten, z.B. Amt des Schöffen, Handelsrichters, Gemeinderats etc.

Desgleichen im gesellschaftlichen Bereich, z.B. Funktionsübernahme durch nicht hauptamtlich beschäftigte Mitglieder in den Kontroll-, Beratungs- und Entscheidungsorganen von Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, wobei darin keine öffentliche Amtsfunktion liegt.

Vgl. auch ehrenamtlicher Mitarbeiter.

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Sachgebiete
Informationen zu den Sachgebieten
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