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Eigengeschäft

Definition

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Kurzerklärung:

Geschäft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung

Ausführliche Erklärung:

Propergeschäft. 1. Begriff: Geschäfte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, z.B. bei Importen; getätigt von Einkaufskontoren des Großhandels, von Zentralen kooperativer Gruppen (kooperative Gruppen des Handels) oder Filialunternehmungen. Der Warenstrom wird als Lagergeschäft oder Streckengeschäft abgewickelt.

2. Funktionsweise: Die einkaufende Organisation trägt das volle Absatzrisiko; bei Handelskooperationen sind Verhandlungen mit ihren Mitgliedern über Abnahmemengen und Preise erforderlich. Zentralen von Filialunternehmungen können die eingekauften Waren auf die Filialen verteilen und deren Verkauf mittels zentralen Handelsmarketings fördern.

Gegensatz: Fremdgeschäft.

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Sachgebiete
Eigengeschäft
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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