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Eigenheim

Kurzerklärung
ein im Eigentum einer natürlichen Person stehendes Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer oder seiner Angehörigen bestimmt ist. Die zweite Wohnung kann eine gleichwertige Wohnung oder eine Einliegerwohnung sein. Vgl. auch Wohnungsbau. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

ein im Eigentum einer natürlichen Person stehendes Grundstück mit einem Wohngebäude, das nicht mehr als zwei Wohnungen enthält, von denen eine Wohnung zum Bewohnen durch den Eigentümer oder seiner Angehörigen bestimmt ist. Die zweite Wohnung kann eine gleichwertige Wohnung oder eine Einliegerwohnung sein.

Vgl. auch Wohnungsbau.

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Sachgebiete
Eigenheim
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