Eigenheimrentengesetz (EigRentG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge, gültig bis zum 31.12.2013; vgl. auch Wohn-Riester Altersvorsorgemodell Eigenheim.
Ab 1. Januar 2014 ist für die Förderung von Wohneigentum das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz anzuwenden.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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