Eigentumsvermutung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gesetzliche Vermutung nach § 1006 BGB, dass der Eigenbesitzer einer Sache auch deren Eigentümer sei. Im Streitfall muss also der Gegner des Eigenbesitzers beweisen, dass dieser kein Eigentum hat.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr
eingehend
Eigentumsvermutung
ausgehend