Eigenwirtschaftlichkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff zur Kennzeichnung der Finanzsituation eines öffentlichen Unternehmens. Eigenwirtschaftlichkeit ist dann gegeben, wenn die Kosten, der Aufwand bzw. die Auszahlungen für die Leistungserbringung durch die erzielten Leistungsentgelte gedeckt sind, d.h. eine Kosten-, Aufwands- oder Auszahlungsdeckung erzielt wird. Die Terminologie ist damit unscharf. Zudem wird nicht allgemeingültig festgelegt, inwieweit Ausgleichszahlungen (z.B. Subventionen) in die Ermittlung einbezogen werden dürfen. Dies regeln die jeweiligen Gesetze.
Vgl. auch Kostendeckungsprinzip, Versorgungssicherheit.
Anders: erwerbswirtschaftliches Prinzip, Gewinnmaximierung.
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Interne Verweise
Benutzungszwang Brutto-Etatisierung Bruttobetrieb Bundesverband Public Private Partnership (BPPP) Eigenwirtschaftlichkeit Finanzierung International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) Kameralistik Kommunaler Spitzenverband Netto-Etatisierung Sondervermögen Sondervermögen des Bundes Speyerer Verfahren Verwaltungsrat Wirtschaftlichkeitsrechnung Zweckbindung duale Finanzierung kameralistische Buchführung kommunale Selbstverwaltung kostenrechnende Einrichtungen
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