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Eingemeindung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erweiterung des Gemeindegebiets durch Eingliederung benachbarter Gebiete. Die zwischen den beteiligten Gemeinden abgeschlossenen Vereinbarungen (Eingemeindungsverträge) bedürfen i.d.R. der Bestätigung durch die Gemeindeaufsichtsbehörde.

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