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Einheitsbilanz

Kurzerklärung
angestrebtes Ziel der Vereinheitlichung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Bis heute mit Ausnahme der DM-Eröffnungsbilanz zum 21.6.1948 (die darin eingestellten Werte sind auch für die Steuern vom Einkommen und Ertrag zugrunde gelegt worden) nicht erreicht, da v.a. handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften z.T. zwingend verschiedene Bilanzierungen vorschreiben (z.B. hinsichtlich des Teilwertes). Weiterhin zeigen Änderungen im EStG, die als Sondervorschriften dem Maßgeblichkeitsprinzip vorangehen, eine tendenzielle Entwicklung hinweg von einer Einheitsbilanz (z.B. Verbot von ... Ausführliche Erklärung
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Die Entwicklung von Bilanzierungsmöglichkeiten und das Aufzeigen von Wahlrechten, durch die Unternehmen ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen können, stellen ... mehr
Ausführliche Erklärung

angestrebtes Ziel der Vereinheitlichung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Bis heute mit Ausnahme der DM-Eröffnungsbilanz zum 21.6.1948 (die darin eingestellten Werte sind auch für die Steuern vom Einkommen und Ertrag zugrunde gelegt worden) nicht erreicht, da v.a. handels- und steuerrechtliche Bewertungsvorschriften z.T. zwingend verschiedene Bilanzierungen vorschreiben (z.B. hinsichtlich des Teilwertes). Weiterhin zeigen Änderungen im EStG, die als Sondervorschriften dem Maßgeblichkeitsprinzip vorangehen, eine tendenzielle Entwicklung hinweg von einer Einheitsbilanz (z.B. Verbot von Drohverlustrückstellungen gemäß § 5 IVa EStG). Nicht publizitätspflichtige Unternehmen (Publizität) stellen i.d.R. unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips eine Einheitsbilanz auf.

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Sachgebiete
Einheitsbilanz
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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