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Einheitswertzuschlag

Kurzerklärung
Begriff des Bewertungsgesetzes: pauschaler Zuschlag in Höhe von 40 Prozent des festgestellten Einheitswertes (§ 121a BewG), um die auf den 1.1.1964 festgestellten Einheitswerte von Grundstücken, bes. Betriebsgrundstücken, bei ihrer Anwendung ab 1974 den geänderten Wertverhältnissen anzupassen (Grundbesitz). Regelung für die neuen Bundesländer: In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschlag je nach Grundstücksart bis zu 500 Prozent, allerdings bezogen auf die Einheitswerte zum 1.1.1935 (Einheitswert). Bedeutung hat der Einheitswertzuschlag heute nur noch für eine Kürzungsvorschrift bei der ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Begriff des Bewertungsgesetzes: pauschaler Zuschlag in Höhe von 40 Prozent des festgestellten Einheitswertes (§ 121a BewG), um die auf den 1.1.1964 festgestellten Einheitswerte von Grundstücken, bes. Betriebsgrundstücken, bei ihrer Anwendung ab 1974 den geänderten Wertverhältnissen anzupassen (Grundbesitz).

Regelung für die neuen Bundesländer: In den neuen Bundesländern beträgt der Zuschlag

je nach Grundstücksart

bis zu 500 Prozent, allerdings bezogen auf die Einheitswerte zum 1.1.1935 (Einheitswert). Bedeutung hat der Einheitswertzuschlag heute nur noch für eine Kürzungsvorschrift bei der Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 1 GewStG), nicht dagegen für die Grundsteuer.

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Sachgebiete
Einheitswertzuschlag
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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