| 
 | 
 | 

Einspruchsentscheidung

Kurzerklärung
1. Die Finanzbehörde entscheidet über einen Einspruch mittels Einspruchsentscheidung, wenn dem Einspruch nicht abgeholfen wird (§ 367 AO). Die Einspruchsentscheidung ist schriftlich zu erteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Beteiligten bekannt zu geben (§ 366 AO). – 2. Die Streitsache ist in vollem Umfang erneut zu prüfen. Verböserung ist möglich. In sachdienlichen Fällen kann die Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen vorab über Teile des Einspruchs entscheiden. Dabei ist zu bestimmen, hinsichtlich welcher Teile keine Bestandskraft eintreten soll. ... Ausführliche Erklärung
Buch zum Thema
„Dieses Lehrbuch zur Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre vermittelt für Bachelor-Studierende in sehr prägnanter Weise und mit einem Blick für das Wesentliche einen ... mehr
Ausführliche Erklärung

1. Die Finanzbehörde entscheidet über einen Einspruch mittels Einspruchsentscheidung, wenn dem Einspruch nicht abgeholfen wird (§ 367 AO). Die Einspruchsentscheidung ist schriftlich zu erteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Beteiligten bekannt zu geben (§ 366 AO). – 2. Die Streitsache ist in vollem Umfang erneut zu prüfen. Verböserung ist möglich. In sachdienlichen Fällen kann die Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen vorab über Teile des Einspruchs entscheiden. Dabei ist zu bestimmen, hinsichtlich welcher Teile keine Bestandskraft eintreten soll. – 3. Aufbau: In Anlehnung an die Formvorschriften für Urteile (§ 105 FGO) enthält eine Einspruchsentscheidung regelmäßig die folgenden Bestandteile:
(1) Rubrum (Aufschrift): Bezeichnung des Rechtsbehelfs, die die Entscheidung erlassende Finanzbehörde, Datum und Gegenstand der Entscheidung und den Beteiligten (Einspruchsführer);
(2) Tenor (Entscheidungsformel): der wichtigste Teil der Einspruchsentscheidung, weil allein er Rechtswirkung entfaltet;
(3) Rechtsbehelfsbelehrung: Hinweis auf die Klage und ihren Inhalt, Angabe des zuständigen Gerichts und seines Sitzes sowie der Klagefrist;
(4) Begründung: Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (Tatbestand) und seine rechtliche Würdigung (Entscheidungsgründe).

Version:
Sachgebiete
Einspruchsentscheidung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff Electronic Business (E-Business) bezeichnet die wirtschaftlichen Möglichkeiten im Zusammenhang mit den globalen digitalen Netzen (Net Economy), womit die Nutzung von digitalen Informationstechnologien zur Unterstützung von Geschäftsprozessen in der Vorbereitungs-, Verhandlungs- und Durchführungsphase gemeint ist. Dabei werden die notwendigen Bausteine ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Tobias Kollmann
I. Begriff Das identitäsbasierte Markenmanagement stellt einen außen- und innengerichteten Managementprozess mit dem Ziel der funktionsübergreifenden Vernetzung aller mit der Markierung von Leistungen zusammenhängenden Entscheidungen und Maßnahmen zum Aufbau einer starken Marke dar. II. Merkmale Abweichend von herkömmlichen Ansätzen der Markenführung, sieht das ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Christoph Burmann, Dipl.-Geogr. Andreas Müller
I. Charakterisierung Steuern stellen für die Wirtschaftssubjekte negative Erfolgsbeiträge dar, da regelmäßig eine Orientierung an Nettozielgrößen erfolgt. Gesucht werden deshalb (internationale) Investitionsstandorte, die bei gegebener Investition die minimale Steuerbelastung bzw. die maximale Nachsteuerrendite aufweisen. Der Stellenwert der internationalen Steuerbelastung hängt allerdings ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Thomas Egner, Prof. Dr. Klaus Henselmann
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Umsatzstärkste Unternehmen weltweit
Die umsatzstärksten Unternehmen weltweit im Jahr 2011 (in Milliarden US-Dollar)
Statistik: Umsatzstärkste Unternehmen weltweit
(Kostenpflichtige Statistik)
Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Einspruchsentscheidung"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Die Frage, was unter internationalem Management zu verstehen sei und unter welchen Bedingungen dieses in der Unternehmenspraxis vorzufinden ist, wird in der Literatur bis heute nicht übereinstimmend beantwortet. So bleibt z.B. umstritten, ob bei einem gelegentlich in geografisch nahe Auslandsmärkte ... mehr
von  Prof. Dr. Johann Engelhard
Immer häufiger nutzen Unternehmen verschiedener Branchen Sponsoring als Kommunikationsinstrument. Im Sport, bei kulturellen Ereignissen sowie im ökologischen, sozialen und medialen Bereich werden gezielt Personen, Projekte, Institutionen und audiovisuelle Programme unterstützt sowie eigene Veranstaltungen initiiert, um Teilnehmer und Zuschauer mit Kommunikationsabsichten ... mehr
von  Prof. Dr. Manfred Bruhn
Anzeige