Eintragungspflichtigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Handelsregister eintragungsfähige Tatsachen, deren Eintragung das Gesetz vorschreibt, z.B. Firma und Ort der Niederlassung (§ 29 HGB), Erteilung und Erlöschen der Prokura (§ 53 HGB), Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH (§§ 36 AktG, 7 GmbHG).
Vgl. auch Eintragungsfähigkeit.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Eigentumsvorbehalt Geschäftsfähigkeit Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Lebenspartnerschaft Personengesellschaft Prokura Prozess Sicherungsübereignung Subsidiarität Unternehmen Verwandtschaft eidesstattliche Versicherung einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
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