elektrische Anlagen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Bilanzierung
Elektrische Anlagen bilden einen Teil des Anlagevermögens. Ob sie als unselbstständige Bestandteile von Gebäuden, technischen Anlagen oder Maschinen oder als selbstständige Vermögensgegenstände auszuweisen und zu bewerten sind, hängt vom Nutzungs- und Funktionszusammenhang im konkreten Fall ab. Eine Abgrenzung ist schwierig.
Kostenrechnung
I.d.R. als Bestandteil der Raumkosten erfasst.
Haftpflichtversicherung
Der Inhaber ist zur gesetzlichen Haftpflicht u.a. nach § 2 Haftpflichtgesetz verpflichtet.
Vgl. auch Gasanlagen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung Balanced Scorecard Barwert Bilanzierung von Software Controlling Disagio Economies of Scale Eigenkapital Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Kapital Kennzahlen Kosten Niederstwertprinzip Rückstellung Subsidiarität Working Capital neutrale Aufwendungen sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
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