Employer Branding
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1. Begriff: Employer Branding kennzeichnet den Aufbau und die Pflege von Unternehmen als Arbeitgebermarke.
2. Ziel: Angesichts des zunehmenden Personal- und Fachkräftemangels sowie Talentwettbewerbs vieler Branchen und Unternehmen, dienen der Aufbau und die Pflege einer Arbeitgebermarke dazu, sich gegenüber Mitarbeitern und möglichen Bewerbern als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, um so einen Beitrag zur Mitarbeitergewinnung und –bindung zu leisten.
3. Aspekte: Die Anwendung des Markenmanagements als Employer Branding findet sich in der Literatur einschlägig seit Mitte der 1990er-Jahre. Betont wird hierbei die nachhaltige Formulierung und Einlösung von Leistungsversprechungen für aktuelle und künftige Arbeitnehmer. Mit der Ausweitung des Markenkonzepts findet zugleich eine Debatte von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Arbeitgebermarkenbildung und des Personalmarketings statt. Wenn man Personalmarketing in Anlehnung an das Marketingverständnis als marktorientierte Unternehmensführung bezeichnet, so ist das Personalmarketing eine arbeitsmarktorientierte Managementdisziplin mit dem Ziel, Mitarbeiter für eine Organisation zu gewinnen. In Theorie und Praxis wird aber die Personalbindung z.T. zum Personalmarketing hinzugerechnet, sodass es über die eigentliche Personalrekrutierung am Arbeitsmarkt hinausreicht. Man könnte daher die Arbeitgebermarkenbildung als Instrument des Personalmarketings verstehen, das in Form des Arbeitgebermarkenversprechens die Ausgestaltung des Personalmarketingmix prägt.