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Energiebesteuerung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erhebung von indirekten Steuern auf Energieträger. In der Bundesrepublik Deutschland ist die bedeutendste Besteuerung im Energiesteuergesetz (EnergieStG), welches 2006 das Mineralölsteuergesetz ablöste, geregelt. Die Steuersätze und die zu besteuernden Energieträger sind in §2 des EnergieStG definiert (insb. Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe). Ein Teil des Steueraufkommens kann als Ersatz für eine Straßenbenutzungsgebühr angesehen werden. Ein weiteres Gesetz ist das Stromsteuergesetz (StromStG), ebenfalls eine Verbrauchssteuer, welches den Bezug von elektrischem Strom besteuert und einerseits fiskalischen Zwecken dient (insb. zur Finanzierung der Rentenzahlungen), andererseits einen Anreiz zum sparsamen Umgang mit Elektrizität schaffen soll.   

     

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