Direkt zum Inhalt

enteignungsgleicher Eingriff

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Anspruch auf angemessene Entschädigung nach Enteignungsgrundsätzen in Fällen, in denen durch die unmittelbaren Auswirkungen einer im öffentlichen Interesse erfolgenden hoheitlichen Maßnahme eine durch Art. 14 GG geschützte Eigentumsposition rechtswidrig verletzt wird.

    Beispiel: ein Haus wird rechtswidrig unter Denkmalschutz gestellt und der Eigentümer kann deshalb seine Absicht, ein Geschäftsgebäude zu errichten, nicht realisieren.

    Anders: Enteignung, die einen gezielten rechtmäßigen Eingriff auf gesetzlicher Grundlage verlangt, der mit einer Entschädigungsregelung verknüpft ist. Der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff kann aber ausgeschlossen oder beschränkt sein, wenn der Betroffene es verabsäumt hat, die ihm möglichen und zumutbaren verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe zur Abwehr des Eingriffs zu ergreifen. Handelt es sich um einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff, kann der Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff in Anspruchskonkurrenz zur Amtshaftung treten.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "enteignungsgleicher Eingriff"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap enteignungsgleicher Eingriff Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/enteignungsgleicher-eingriff-32240 node32240 enteignungsgleicher Eingriff node35922 Enteignung node32240->node35922 node30071 Aufopferungsanspruch node32240->node30071 node29931 Amtshaftung node32240->node29931 node35391 Eigentum node35922->node35391 node27959 Baugesetzbuch (BauGB) node35922->node27959 node43665 Stadtplanung node43665->node35922 node30071->node35922 node36867 Gewohnheitsrecht node30071->node36867 node28838 Beamter node29931->node28838 node49139 Verrichtungsgehilfe node29931->node49139 node50486 unerlaubte Handlung node50486->node29931 node32110 Haftung node32110->node29931 node50888 Verwaltungsgerichtsbarkeit node50888->node30071 node36823 enteignender Eingriff node36823->node32240 node36823->node35922
    Mindmap enteignungsgleicher Eingriff Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/enteignungsgleicher-eingriff-32240 node32240 enteignungsgleicher Eingriff node35922 Enteignung node32240->node35922 node29931 Amtshaftung node32240->node29931 node30071 Aufopferungsanspruch node30071->node32240 node36823 enteignender Eingriff node36823->node32240

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com