Entscheidung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Entscheidungstheorie
Auswahl einer Handlungsalternative (Aktion) aus einer Menge verfügbarer Alternativen.
Vgl. Entscheidungsprozess, Entscheidungsfeld, Entscheidungsregel.
Europäisches Gemeinschaftsrecht
frühere Bezeichnung für einen Rechtsakt der EU zur Regelung eines Einzelfalles, der jetzt "Beschluss" heißt (§ 288 Abs. 1 und 3 AEUV). Beschüsse sind in allen ihren Teilen für diejenigen verbindlich, die in der Entscheidung bezeichnet sind (Art. 288 Abs. 3 AEUV). Wegen ihrer individuellen Geltung dem Verwaltungsakt des dt. Rechts vergleichbar.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung
Ambiguität
Arbeitsentgelt
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Bernoulli-Prinzip
Einrede der Vorausklage
Entscheidungstheorie
Handelsvertreter
Homo oeconomicus
Interdependenz
Kommissionsgeschäft
Nutzwertanalyse
Prozess
Risiko
Strategie
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Entscheidung
ausgehend
eingehend
Entscheidung
ausgehend