Entscheidungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die bei einer Gruppenentscheidung beim einzelnen Gruppenteilnehmer im Zuge der Beratung und Verhandlung entstehenden Aufwendungen, auch an Zeit. Sie sind umso höher, je größer die Gruppe und je höher das zu einer Entscheidung erforderliche Quorum (qualifizierte Mehrheitsregel). Im Falle einer Einstimmigkeitsregel (K. Wicksell) sind die Entscheidungskosten maximal.
Anders: Konsensfindungskosten.
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