| 
 | 
 | 

Entwicklungshelfer

Kurzerklärung

Entwicklungshelfer ist, wer in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht Dienst leistet, um zum Fortschritt der Länder beizutragen, sich auf zwei Jahre beim Träger des Entwicklungsdienstes vertraglich verpflichtet und dafür nur bes. Leistungen erhält. Ausführliche Erklärung

Fachautoren für dieses Stichwort
Buch zum Thema
Die Globalisierung der Märkte zwingt zum organisatorischen Wandel. "Organisationsmanagement internationaler Unternehmen" zeigt, wie Sie diese Veränderungen in der betrieblichen Praxis ... mehr
Ausführliche Erklärung

1. Begriff: Entwicklungshelfer ist, wer in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht Dienst leistet, um zum Fortschritt der Länder beizutragen, sich auf zwei Jahre beim Träger des Entwicklungsdienstes vertraglich verpflichtet und dafür nur bes. Leistungen erhält.

2. Rechtsgrundlage: Entwicklungshelfergesetz vom 18.6.1969 (BGBl. I 549) m.spät.Änd.

3. Rechtsstellung: Der Träger schließt mit Entwicklungshelfern den Entwicklungshelfer-Dienstvertrag (kein Arbeitsvertrag) ab; indes gelten eine Reihe arbeitsrechtlicher Grundsätze entsprechend. Der Entwicklungshelfer enthält kein eigentliches Arbeitsentgelt, sondern Unterhaltsgeld und Sachleistungen zur Sicherung des Lebensbedarfs, Wiedereingliederungsbeihilfe, Erstattung der Reisekosten und Urlaubsgewährung.

Der Träger hat eine Haftpflicht- und Krankenversicherung abzuschließen.

Bei Arbeitsunfähigkeit ist Unterhalt, Tagegeld und Versorgung zu zahlen.

Für die Rechtsstreitigkeiten der Entwicklungshelfer mit dem Träger sind die Arbeitsgerichte zuständig (§ 2 I Nr. 7 ArbGG).

4. Träger des Entwicklungsdienstes sind vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit anerkannte juristische Personen, die ausschließlich oder überwiegend Entwicklungshelfer vorbereiten, entsenden und betreuen und diese zu solchen Vorhaben entsenden, die mit den Förderungsmaßnahmen der Bundesrepublik für Entwicklungsländer in Einklang stehen, wie z.B. der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) oder die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe e.V. (AGEH).

Version:
Sachgebiete
Entwicklungshelfer
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
Das moderne Arbeitsrecht als eigenständiges Rechtsgebiet entstand, als sich im Zuge der Industrialisierung die Situation der Arbeitnehmer zunehmend verschlechterte und sich deren Abhängigkeit vergrößerte.––Alleine konnte der einzelne Arbeitnehmer seine Arbeitsrechte nicht mehr durchsetzen und so schlossen sich die Arbeitnehmer zu ... mehr
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Grundlagen Der Begriff der Organisation lässt sich nicht eindeutig definieren. Die Begriffslegung ist abhängig von der jeweils zugrundegelegten organisations-theoretischen Herangehensweise. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags wird unter Organisation das formale Regelwerk eines arbeitsteiligen Systems verstanden. Informale Regelungen werden nicht betrachtet. ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Gerhard Schewe
I. Begriff und Merkmale 1. Entwicklung Die ersten Auseinandersetzungen mit dem Thema des Internen Marketings datieren auf Ende der 1970er- bis Mitte der 1980er-Jahre, wobei v.a. Wissenschaftler aus Schweden und den USA den Begriff „Internal Marketing“ geprägt haben. In der Diskussion um ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Manfred Bruhn
I. Grundlagen 1. Entwicklung Moderne Industriestaaten vollziehen seit den 1970er-Jahren einen Strukturwandel von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft. Diese so genannte Tertiarisierung geht unter anderem einher mit einem Beschäftigungsanstieg im Dienstleistungssektor, sodass mittlerweile mehr als 70 Prozent der Erwerbstätigkeit in Deutschland auf ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Manfred Bruhn
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Anteile der Länder im IWF
Quotenanteile der größten Mitgliedsstaaten des Internationalen Währungsfonds (IWF) nach der Reform im Jahr 2010
Statistik: Anteile der Länder im IWF
(Kostenpflichtige Statistik)
Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Entwicklungshelfer"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Unter dem Begriff Web 2.0 wird keine grundlegend neue Art von Technologien oder Anwendungen verstanden, sondern der Begriff beschreibt eine in sozio-technischer Hinsicht veränderte Nutzung des Internets, bei der dessen Möglichkeiten konsequent genutzt und weiterentwickelt werden. Es stellt eine Evolutionsstufe ... mehr
von  Prof. Dr. Richard Lackes, Dr. Markus Siepermann
Die doppelte Buchhaltung (auch doppelte Buchführung genannt) ist das System der kaufmännischen Buchführung gemäß § 238 HGB (Buchführungspflicht), welches die Ermittlung des Periodenerfolges zweifach ermöglicht: (1) durch die Bilanz, (2) durch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Zugleich ist „doppelt“ auch im technischen ... mehr
von  Dr. Barbara Wischermann
Anzeige