Erdrutsch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. Ein möglicher Erdrutsch gehört damit zu den Elementargefahren.
2. Probleme: Die Abgrenzung des Begriffs „naturbedingt“ ist wie bei der Erdsenkung schwierig, da Kulturlandschaften von Menschenhand gestaltet sind. Z.B. hat der Mensch im Laufe der Zeit Bergwald abgeholzt, was zu einem erhöhten Erdrutschrisiko führt.
3. Versicherungsdeckung: Schäden durch Erdrutsch sind i.d.R. in der erweiterten Elementargefahrenversicherung versicherbar.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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