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erweiterte Elementarschadenversicherung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Begriff
    2. Konditionen
    3. Probleme
    4. Aktuelle Diskussion bzw. Streitpunkte

    Begriff

    Ergänzung zur Elementargefahrenversicherung um die Deckung weiterer Elementargefahren, im einzelnen insbesondere um Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen und Schneedruck, ggf. auch Vulkanausbruch. Bei industriellen Risiken kann die Abdeckung der Elementargefahren über die Extended-Coverage-Versicherung erfolgen. Die erweiterte Elementargefahrenversicherung wird oft auch als Zusatzvertrag zu Sachversicherungen, wie der verbundenen Wohngebäudeversicherung oder der verbundenen Hausratversicherung angeboten. 

    Konditionen

    Tarifierung und Annahmeentscheidungen basieren auf einer Zonierung von Überschwemmungen (ZÜRS) und Erdbeben sowie auf Vorschadeninformationen. Generell wird die erweiterte Elementargefahrenversicherung im deutschen Markt mit Selbstbehalt (Franchise) angeboten. Da sich gerade Überschwemmungen mit einem gewissen Vorlauf ankündigen, sehen die Bedingungen vielfach eine Wartezeit nach Vertragsabschluss vor. 

    Probleme

    Die Kalkulation der erweiterten Elementargefahrenversicherung ist schwierig. Es gibt kaum Daten zu den versicherten Gefahren. Mithilfe von ZÜRS kann das Schadenpotenzial für Überschwemmungen abgeschätzt werden. Daten zu Rückstaus werden mit höherer Versicherungsdichte Zug um Zug aufgebaut. Für die extrem seltenen Ereignisse, wie Erdbeben oder gar Vulkanausbruch, gibt es keine Erfahrungswerte. Das hohe Schätzrisiko bedeutet insgesamt ein erhebliches Risikopotenzial, das analog der Gefahr Sturm zu einem hohen Solvency Capital Requirement (SCR) im Rahmen von Solvency II führt.

    Aktuelle Diskussion bzw. Streitpunkte

    Aufgrund der historischen Entwicklung haben in den meisten Bundesländern viele Häuser keine Deckung gegen die Gefahren der erweiterten Elementargefahrenversicherung. Von Seiten der Politik wird deshalb im Nachgang von Hochwasserereignissen (z.B. 2002, 2013) häufig eine Pflichtversicherung für Elementargefahren thematisiert. Aus Sicht der Versicherungswirtschaft besteht angesichts eines fast flächendeckenden Angebots (in der verbundenen Wohngebäudeversicherung sind z.B. über 98 % der Gebäude gemäß ZÜRS versicherbar) keine Notwendigkeit für diesen Schritt. In vielen Bundesländern wurden in Kooperation zwischen Landesregierung und Versicherungswirtschaft Initiativen gestartet, um die Notwendigkeit für den Abschluss der erweiterten Elementargefahrenversicherung in der Bevölkerung zu verdeutlichen.

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