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Etat

Kurzerklärung
1. Etat der öffentlichen Hand: Staatshaushalt. Formen: (1) Solletat: Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben; (2) Istetat: nachträglicher Rechnungsabschluss. Vgl. auch öffentlicher Haushalt, Bundeshaushalt, Budget, Haushaltsplan. 2. Etat einer Unternehmung: Finanzplan. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Etat der öffentlichen Hand: Staatshaushalt.

Formen:
(1) Solletat: Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben;
(2) Istetat: nachträglicher Rechnungsabschluss.

Vgl. auch öffentlicher Haushalt, Bundeshaushalt, Budget, Haushaltsplan.

2. Etat einer Unternehmung: Finanzplan.

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Etat
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