Direkt zum Inhalt

EU-Haushalt

Definition: Was ist "EU-Haushalt"?

Seit 1971 existiert im Wesentlichen ein Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (EG), seit 1.1.1993 der Europäischen Union (EU). Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist nicht in den EU-Haushalt eingebunden.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Merkmale: Seit 1971 existiert im Wesentlichen ein Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (EG, EAG, EGKS), seit 1.1.1993 der Europäischen Union (EU). Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist nicht in den EU-Haushalt eingebunden.

    2. Haushaltsverfahren: Der Ablauf ist in Art. 313 ff. AEUV) festgelegt. Die Europäische Kommission erarbeitet einen Haushaltsvorentwurf; dieser wird dem Rat der Europäischen Union zugeleitet, welcher dann den Haushaltsentwurf aufstellt. Die erste Lesung erfolgt im Europäischen Parlament (EP), die Zweite im Rat. Die Feststellung des Haushaltsplans obliegt dem Präsidenten des Europäischen Parlaments. Die Obergrenzen der jährlichen Haushaltspläne sowie der Anteil der wichtigsten Ausgabenkategorien am Gesamtvolumen des Budgets ergeben sich aus der sog. Finanziellen Vorschau der Europäischen Union. Die Haushaltsführung der Unionsorgane wird vom Europäischen Rechnungshof (EuRH) überwacht.
    3. Einnahmen (z. T. weggefallen): die ersten beiden Einnahmen werden sog. traditionelle Eigenmittel genannt und machen zwischen 10 und 15 Prozent der Eigenmittel (Einnahmen) aus.
    (1) Zoll, der auf Grundlage des Gemeinsamen Zolltarifs der EU durch die Zollbehörden der Mitgliedsstaaten erhoben wird;
    (2) Agrarzoll (früher Abschöpfungen) an der Außengrenze der Union, die von den Zollbehörden der Mitgliedsstaaten erhoben wird;
    (3) Mehrwertsteueranteil an der in den Mitgliedsstaaten erhobenen Mehrwertsteuer nach einer seit 1988 harmonisierten MWSt-Bemessungsgrundlage;
    (4) Beiträge der Mitgliedsstaaten zum Unionshaushalt (sog. BNE-Eigenmittel);
    (5) etwaige Haushaltsdefizite dürfen nicht im Wege der Kreditaufnahme finanziert werden; ein etwaiger Etatüberschuss wird den Einnahmen des nachfolgenden Haushaltsjahres zugeschlagen oder an die Mitgliedsstaaten retransferiert. Da der EU-Haushalt durch die traditionellen Eigenmittel alleine nicht mehr zu finanzieren ist und auch die MwSt-Beiträge nicht mehr ausreichen, bekommen die Beiträge der EU-Mitgliedsstaaten auf Grundlage der BNE-Eigenmittel eine immer größere Bedeutung, alleine in den Jahren 2015 und 2016 machte deren Anteil mehr als 70 Prozent der Einnahmen des EU-Haushalts aus (74 %, bzw. 73 %).

    4. Ausgaben: a) Arten:Obligatorische Ausgaben” sind solche Aufwendungen, die erforderlich sind, damit die EU ihren im Primär- oder Sekundärrecht verankerten Verpflichtungen genügt. Die Haushaltsbefugnis für sie liegt beim Rat. „Nicht obligatorische Ausgaben” bedürfen der Zustimmung des Europäischen Parlaments.

    b) Struktur: Der Anteil der Ausgaben für die GAP ist fast 50 Prozent der Gesamtausgaben, während die Aufwendungen für Strukturmaßnahmen (Strukturpolitik der Europäischen Union) nur etwas mehr als ein Viertel des Haushaltsvolumen entsprechen. Die GAP wird aus diesem Grund seit 2014 reformiet und vom Volumen reduziert (im mehrjährigen Haushaltsplan 2014-2020 hat sie noch einen Anteil von ca. 29 %).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "EU-Haushalt"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap EU-Haushalt Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/eu-haushalt-34483 node34483 EU-Haushalt node28887 Abschöpfung node34483->node28887 node48087 Unternehmen node29902 Protektion node29902->node28887 node30123 Abgaben node30123->node28887 node29369 Agrarpolitik node28887->node29369 node36520 Haushaltsplan node51205 Wirtschaftssubjekt node33262 Haushalt node51205->node33262 node45936 Pareto-Optimum node45936->node33262 node54080 Wirtschaft node54080->node33262 node33262->node34483 node33262->node36520 node30149 CIF node54217 Brexit node54217->node34483 node122147 COVID-19 node54217->node122147 node49053 Zoll node54217->node49053 node28662 Dienstleistungen node54217->node28662 node122433 Lockdown node54217->node122433 node27867 Bruttoinlandsprodukt (BIP) node49553 Zahlungsbilanz node49553->node34483 node49553->node48087 node49553->node30149 node49553->node27867 node31660 Außenhandel node31660->node49053 node35709 Freihandelszone node35709->node49053 node45766 Steuern node49053->node34483 node49053->node45766 node28662->node49553
    Mindmap EU-Haushalt Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/eu-haushalt-34483 node34483 EU-Haushalt node49053 Zoll node34483->node49053 node28887 Abschöpfung node34483->node28887 node54217 Brexit node54217->node34483 node49553 Zahlungsbilanz node49553->node34483 node33262 Haushalt node33262->node34483

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete