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Europäische Kommission

(weitergeleitet von EU-Kommission)

Kurzerklärung

Organ der Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel. Die Europäische Kommission hat ein Mitglied pro EU-Mitgliedsstaat (zzt.: 27). Sie fasst Beschlüsse als Kollegium mit einfacher Mehrheit, jedoch werden in der Praxis die meisten Beschlüsse im Konsens gefasst. Ausführliche Erklärung

Fachautoren für dieses Stichwort
Jens Mester
Sprecherdienst der Kommission (SPP)
Dr. Carsten Weerth
Lehrbeauftragter für International Trade Law an der Jacobs University Bremen
Buch zum Thema
Europa bleibt die Herausforderung der Zukunft. Ein zusammenwachsendes Europa funktioniert nur auf der Basis des Rechts. Die europäische Rechtsetzung - ... mehr
Ausführliche Erklärung

1. Begriff: Organ der Europäischen Union (EU) mit Sitz in Brüssel.

2. Merkmale: Die Europäische Kommission hat ein Mitglied pro EU-Mitgliedsstaat (zzt.: 27); mit dem EU-Reformvertrag (Vertrag von Lissabon) sollte die Anzahl der Kommissare ab 2014 auf nur noch 2/3 der Anzahl der Mitgliedsstaaten beschränkt werden, was jedoch durch einstimmigen Beschluss der Staats- und Regierungschefs von Dezember 2008 b.a.w. aufgehoben wurde, nicht zuletzt um die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon durch Irland zu erleichtern. Die Europäische Kommission fasst Beschlüsse als Kollegium mit einfacher Mehrheit, jedoch werden in der Praxis die meisten Beschlüsse im Konsens gefasst. Die Europäische Kommission tritt wöchentlich einmal zur Sitzung zusammen (mittwochs oder im Falle von Plenartagungen des Europäischen Parlaments dienstags). Der Kommissionspräsident und die übrigen Kommissionsmitglieder werden von den Regierungen der Mitgliedsstaaten im gegenseitigen Einvernehmen, nach Prüfung und Zustimmung des Europäischen Parlaments, für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Der Kommissionspräsident hat Richtlinien- und organisatorische Kompetenz. Die Kommissionsmitglieder „üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus” (Art. 245 AEUV). Ihnen sind unterschiedliche Fachbereiche zugewiesen. Der Verwaltungsunterbau der Europäischen Kommission gliedert sich in Generaldirektionen und Dienste. Die Europäische Kommission wird von Ausschüssen von Vertretern der Mitgliedsstaaten unterstützt und kontrolliert (Komitologie). Als Kollegium kann sie durch ein Misstrauensvotum des Europäischen Parlaments zum Rücktritt gezwungen werden. Amtsenthebung einzelner Kommissare, etwa bei schweren Verfehlungen, ist ebenfalls möglich.

3. Aufgaben: Die Europäische Kommission hat das Initiativmonopol in den meisten Politikbereichen außer in der Zweiten und Dritten Säule der EU. Nach der Annahme eines legislativen Vorschlags begleitet die Europäische Kommission diesen durch den gesamten Gesetzgebungsprozess und ist bestrebt, in enger Zusammenarbeit mit der Ratspräsidentschaft, die endgültige Annahme des Vorschlags durch den Rat und das Europäische Parlament zu erleichtern. Die Europäische Kommission hat außerdem exekutive Befugnisse, indem sie Gemeinschaftsprogramme (Forschungsrahmenprogramm, Media, Lebenslanges Lernen etc.) verwaltet und Fördermittel vergibt. Im Haushaltsverfahren ist die Europäische Kommission verantwortlich für Aufstellung und Verwaltung des EU-Haushaltes. Als "Hüterin der Verträge" überwacht sie die Einhaltung der Verträge und des Sekundärrechts durch die Mitgliedsstaaten. Dies schließt die Möglichkeit ein, ein mehrstufiges Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten und notfalls vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Mitgliedsstaaten Klage zu erheben. Im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion kann sie ein Defizitverfahren einleiten, als Kartellbehörde ein Bußgeld für Unternehmen verhängen oder als Wettbewerbshüterin Unternehmensfusionen genehmigen oder unterbinden. In den Außenbeziehungen verhandelt die Europäische Kommission im Auftrag des Rats der Europäischen Union (vormals Ministerrat) internationale Abkommen und verwaltet Hilfs- und Entwicklungsprogramme. Beitritte von neuen EU-Mitgliedsstaaten werden von der Europäischen Kommission vorbereitet und überwacht.

In der derzeitigen Wirtschaftskrise hat die Europäische Kommission unter Präsident Barroso seit Spätsommer 2008 weitreichende legislative und nicht legislative Vorschläge unterbreitet, um die Auswirkungen der Krise zu minimieren, das Vertrauen und die Kreditflüsse im Finanzsektor wieder in Gang zu bringen und die Wirtschaft anzukurbeln. Sie ist letzten Endes die treibende Kraft dafür, dass die Mitgliedsstaaten und die EU in der Krise koordiniert und im gegenseitigen Interesse handeln und bestehende Regeln im Binnenmarkt und Wettbewerbsrecht nicht ausgehöhlt werden. Oberstes Ziel hierbei ist es, dass das volle wirtschaftliche und soziale Potenzial Europas zur Bewältigung der Krise zum Tragen kommt und die Mitgliedsstaaten kurzfristige, vorrübergehende Stimuli setzen, ohne mittelfristig die Haushaltskonsolidierung, notwendige Reformen und Zukunftsfähigkeit der europäischen Wirtschaft aus den Augen zu lassen.

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Literaturhinweise/Links
Sachgebiete
Europäische Kommission
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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