Direkt zum Inhalt

externe Qualitätskontrolle

Definition: Was ist "externe Qualitätskontrolle"?

Verfahren zur Sicherstellung der Qualität der Abschlussprüfung, bei dem in Deutschland der Peer Review zur Anwendung kommt.

Jeder Wirtschaftsprüfer muss, um gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen zu dürfen, an der externen Qualitätskontrolle teilnehmen (Einzelheiten des Verfahrens sind in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) geregelt).

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verfahren zur Sicherstellung der Qualität der Abschlussprüfung, bei dem in Deutschland der Peer Review zur Anwendung kommt.

    Jeder Wirtschaftsprüfer (WP) muss, um gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen zu dürfen, an der externen Qualitätskontrolle teilnehmen (Einzelheiten des Verfahrens sind in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) geregelt). Der Prüfer hat die Angemessenheit und Wirksamkeit seines Qualitätssicherungssystems (Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung) alle drei Jahre im Rahmen einer risikoorientierten betriebswirtschaftlichen Prüfung durch einen anderen Wirtschaftsprüfer, den sog. Prüfer für Qualitätskontrolle, überprüfen zu lassen. Verantwortlich für das System der externen Qualitätskontrolle in Deutschland ist die Kommission für Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), die die Teilnahme an der externen Qualitätskontrolle bescheinigt und bei festgestellten Mängeln ggf. auch Auflagen oder Sonderprüfungen anordnen bzw. die Bescheinigung verweigern kann. Das System wird überwacht durch einen Qualitätskontrollbeirat, der aus nichtberufsangehörigen Fachleuten besteht.

    In den USA und Großbritannien wird im Rahmen der externen Qualitätskontrolle ein Monitoring durchgeführt. Die Einführung einer externen Qualitätskontrolle im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer geht auf das Wirtschaftsprüferordnungs-Änderungsgesetz (WPOÄG) aus dem Jahr 2000 zurück. Jeder Wirtschaftsprüfer, der weiterhin gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen wollte, war durch dieses Gesetz gezwungen, sich einer externen Qualitätskontrolle zu unterziehen. So weit er Abschlussprüfungen von börsennotierten Unternehmen vornahm, musste er dies bis spätestens zum Ende des Jahres 2002 tun. Für Berufsangehörige, die nur bei nicht-börsennotierten Unternehmen Abschlussprüfungen durchführten, endete die Frist erst mit dem Ende des Jahres 2005. Nach der ersten Qualitätskontrolle musste eine solche bislang spätestens alle drei Jahre wiederholt werden. Durch das Inkrafttreten des Berufsaufsichtsreformgesetzes (BARefG) am 6.9.2007 wurde dieser Zyklus für Wirtschaftsprüfer, die keine Abschlussprüfungen von Unternehmen des öffentlichen Interesses i.S.d. § 319a HGB durchführen, auf sechs Jahre verlängert.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "externe Qualitätskontrolle"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap externe Qualitätskontrolle Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/externe-qualitaetskontrolle-33052 node33052 externe Qualitätskontrolle node44302 Peer Review node33052->node44302 node48399 Wirtschaftsprüfer (WP) node33052->node48399 node38533 Monitoring node33052->node38533 node43271 Prüfung node33052->node43271 node28766 Abschlussprüfer node28766->node33052 node37870 Jahresabschlussprüfung node28766->node37870 node44302->node48399 node44302->node38533 node44302->node43271 node48200 Überwachung node44302->node48200 node48797 Treuhänder node48797->node48399 node47435 Treuhandschaft node48399->node47435 node37632 interne Revision node48399->node37632 node41890 Jahresabschluss node41890->node28766 node41412 Konzernabschluss node41412->node28766 node41412->node48399 node27889 Aktiengesellschaft (AG) node27889->node28766 node41197 internes Kontrollsystem (IKS) node43088 strategische Frühaufklärung node38533->node43088 node31542 Agency-Theorie node38533->node31542 node41233 Informationsasymmetrie node38533->node41233 node53389 Know-your-Customer-Prinzip (KYC) node53389->node43271 node43981 Soll-Ist-Vergleich node43981->node43271 node43271->node41197 node43271->node37632 node53531 Social-Media-Strategie node53531->node38533
    Mindmap externe Qualitätskontrolle Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/externe-qualitaetskontrolle-33052 node33052 externe Qualitätskontrolle node38533 Monitoring node33052->node38533 node43271 Prüfung node33052->node43271 node48399 Wirtschaftsprüfer (WP) node33052->node48399 node44302 Peer Review node33052->node44302 node28766 Abschlussprüfer node28766->node33052

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete