Rechtsanwalt, der bes. Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann durch Rechtsanwaltskammer die Befugnis verliehen werden, die Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Fachanwaltsbezeichnungen gibt es für das Verwaltungsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht. Die Befugnis darf für höchstens zwei Rechtsgebiete erteilt werden (§ 43c BRAO).