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Fälligkeitsteuern

Kurzerklärung
Bezeichnung für Steuern, die kraft Gesetz fällig werden, z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer. Eine Veranlagung ist i.d.R. nicht erforderlich. Anders: Veranlagungsteuern. Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Norbert Dautzenberg
Verwalter einer Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Buch zum Thema
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Ausführliche Erklärung

Bezeichnung für Steuern, die kraft Gesetz fällig werden, z.B. Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer.

Eine Veranlagung ist i.d.R. nicht erforderlich.

Anders: Veranlagungsteuern.

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Sachgebiete
Fälligkeitsteuern
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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