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Fahrradversicherung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Spezielle Sachversicherung gegen Schäden aus dem Verlust oder der Beschädigung eines Fahrrads durch Diebstahl und weitere Gefahren. Daneben ist das Fahrrad auch im Rahmen der  verbundenen Hausratversicherung grundsätzlich versichert, wobei jedoch Versicherungsschutz gegen  einfachen Diebstahl vielfach nur aufgrund besonderer Vereinbarung gegen Beitragszuschlag gegeben ist.

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