Fahrradversicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Spezielle Sachversicherung gegen Schäden aus dem Verlust oder der Beschädigung eines Fahrrads durch Diebstahl und weitere Gefahren. Daneben ist das Fahrrad auch im Rahmen der verbundenen Hausratversicherung grundsätzlich versichert, wobei jedoch Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl vielfach nur aufgrund besonderer Vereinbarung gegen Beitragszuschlag gegeben ist.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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