aus vorgefertigten Bauteilen schlüsselfertig zusammengefügtes Haus. Der Eigentumsvorbehalt des Herstellers wird i.d.R. durch Verbindung mit dem Grundstück erlöschen; das Haus wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Dingliche Rechte am Grundstück, z.B. Hypotheken und Grundschulden, erfassen dann auch das Fertighaus, das deshalb als Beleihungsobjekt in Betracht kommt. Bei der Festsetzung des Beleihungswertes ist möglicherweise verkürzte Nutzungsdauer zu berücksichtigen.