die im Fertigungsbereich entstandenen, dem einzelnen Kostenträger nur mittelbar zurechenbaren Gemeinkosten (Hilfslöhne, Hilfsmaterial, Energiekosten, kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen etc.). Fertigungsgemeinkosten werden in der Vollkostenrechnung für Fertigungsendkostenstellen erfasst bzw. auf diese im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung verrechnet und anschließend in der Kostenträgerrechnung den einzelnen Kostenträgern zugeschlüsselt.
Gegensatz: Fertigungseinzelkosten.