Feuerstättenbescheid
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Nach Fertigstellung eines Neubaus oder einer grundlegenden Sanierung inspiziert der zuständige Schornsteinfeger die Heizungsanlage. Als Ergebnis dieser Feuerstättenschau erstellt er einen kostenpflichtigen Feuerstättenbescheid in dem die Abgasleitungen und die Abgaswege aufgeführt sind und in dem festgelegt wird, in welchem Umfang die Anlage regelmäßig überprüft werden muss.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Feuerstättenbescheid
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