Finanzbehörde
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in § 6 II Abgabenordnung (AO) festgelegte öffentlich-rechtliche Stelle, die Steuern erhebt oder an der Abgabenerhebung oder deren Verwaltung beteiligt ist. Beispiele: Bundesministerium der Finanzen, Bundeszentralamt für Steuern, Oberfinanzdirektion, Bundesfinanzdirektion, bzw. Generalzolldirektion, Finanzamt, Hauptzollamt, Familienkasse, Zollkriminalamt (ZKA). Nähere Regelungen enthält das Gesetz über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz, FVG).
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