1. Begriff: Maßnahmen der Mittelbeschaffung und -rückzahlung und damit der Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.
2. Formen: a) Außenfinanzierung:
(1) Finanzierung durch bisherige Eigentümer (Eigenfinanzierung);
(2) Finanzierung durch neue Eigentümer (Beteiligungsfinanzierung);
(3) Finanzierung durch Gläubiger (Fremdfinanzierung).
b) Innenfinanzierung:
(1) Finanzierung durch Bindung von güter- und leistungswirtschaftlichen Überschüssen über die Minderung des Gewinns als Bemessungsgrundlage für Steuerzahlungen und Ausschüttungen (z.B. Finanzierung aus Abschreibungen, Finanzierung über die Dotierung von Rückstellungen);
(2) Finanzierung durch Einbehaltung von ausschüttungsfähigem, aber nicht ausgeschütteten Überschuss (Selbstfinanzierung).
3. Finanzierung im öffentlichen Bereich: duale Finanzierung.