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Finanzierung

Kurzerklärung
1. Begriff: Maßnahmen der Mittelbeschaffung und -rückzahlung und damit der Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern. 2. Formen: a) Außenfinanzierung: (1) Finanzierung durch bisherige Eigentümer (Eigenfinanzierung); (2) Finanzierung durch neue Eigentümer (Beteiligungsfinanzierung); (3) Finanzierung durch Gläubiger (Fremdfinanzierung). b) Innenfinanzierung: (1) Finanzierung durch Bindung von güter- und leistungswirtschaftlichen Überschüssen über die Minderung des Gewinns als Bemessungsgrundlage für Steuerzahlungen und ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Begriff: Maßnahmen der Mittelbeschaffung und -rückzahlung und damit der Gestaltung der Zahlungs-, Informations-, Kontroll- und Sicherungsbeziehungen zwischen Unternehmen und Kapitalgebern.

2. Formen: a) Außenfinanzierung:
(1) Finanzierung durch bisherige Eigentümer (Eigenfinanzierung);
(2) Finanzierung durch neue Eigentümer (Beteiligungsfinanzierung);
(3) Finanzierung durch Gläubiger (Fremdfinanzierung).

b) Innenfinanzierung:
(1) Finanzierung durch Bindung von güter- und leistungswirtschaftlichen Überschüssen über die Minderung des Gewinns als Bemessungsgrundlage für Steuerzahlungen und Ausschüttungen (z.B. Finanzierung aus Abschreibungen, Finanzierung über die Dotierung von Rückstellungen);
(2) Finanzierung durch Einbehaltung von ausschüttungsfähigem, aber nicht ausgeschütteten Überschuss (Selbstfinanzierung).

3. Finanzierung im öffentlichen Bereich: duale Finanzierung.

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Sachgebiete
Finanzierung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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