Firmenmantel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für sämtliche Anteilsrechte an einer Kapitalgesellschaft (AG-Mantel, GmbH-Mantel). Fimenmäntel werden gelegentlich von Unternehmen zur entsprechenden späteren Verwendung „aufgehoben“ oder „geparkt“. Zuweilen werden sie regelrecht gehandelt durch darauf spezialisierte Kanzleien, die sie gründen und vorhalten. So können bei einer neuen Aktivität, bei der eine neue Unternehmung benötigt wird, Gründungskosten gespart und ein Zeitgewinn erzielt werden.
Vgl. auch Mantelgründung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Aufwendungen Eigentumsvorbehalt Fahrlässigkeit Geschäftsfähigkeit GmbH & Co. KG Kapitalgesellschaften Kommanditgesellschaft (KG) Konzern Personengesellschaft Prokura Prozess Sachmängelhaftung Sicherungsübereignung Unternehmen eidesstattliche Versicherung juristische Person offene Handelsgesellschaft (OHG) stille Gesellschaft
eingehend
Firmenmantel
ausgehend