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Fiskus

Kurzerklärung
ursprüngliche Bezeichnung für das Staatsvermögen, genauer: für den Staat als Träger vermögenswerter Berechtigungen. Von bes. Bedeutung bis in das 19. Jh., da der Staat bis dahin überwiegend als Hoheits- und Vermögensträger aufgefasst wurde. Obwohl heute Hoheits- und Vermögensfunktion wieder als Einheit, wenn auch nunmehr mit differenziertem Rechtsschutz gesehen werden, und auch verschiedene Verwaltungszweige mit dem Begriff Fiskus gekennzeichnet werden (Post-, Militär-, Steuer-, Justiz-, Forst- und Domänenfiskus), hat sich der Begriff Fiskus für die Bezeichnung des Staatsvermögens gehalten. ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

ursprüngliche Bezeichnung für das Staatsvermögen, genauer: für den Staat als Träger vermögenswerter Berechtigungen. Von bes. Bedeutung bis in das 19. Jh., da der Staat bis dahin überwiegend als Hoheits- und Vermögensträger aufgefasst wurde.

Obwohl heute Hoheits- und Vermögensfunktion wieder als Einheit, wenn auch nunmehr mit differenziertem Rechtsschutz gesehen werden, und auch verschiedene Verwaltungszweige mit dem Begriff Fiskus gekennzeichnet werden (Post-, Militär-, Steuer-, Justiz-, Forst- und Domänenfiskus), hat sich der Begriff Fiskus für die Bezeichnung des Staatsvermögens gehalten. Dazu gehört auch eine Gruppe von klassischen Parafisci, die Sondervermögen, wie z.B. bis zu ihrer Privatisierung Deutsche Bundespost und Deutsche Bundesbahn.

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Sachgebiete
Fiskus
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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