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Flächenbeitrag

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Flächenbeitrag ist jener Teil des Grundeigentums, der unentgeltlich der Gemeinde zur Anlage von Straßen, Wegen und Plätzen vom Eigentümer überlassen werden muss.

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