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Fördergrundbetrag

Kurzerklärung
eine der Größen zur Berechnung der Eigenheimzulage, welche für Neufälle nach dem 31.12.2005 gestrichen wurde. Bei Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.2003 beläuft sich der Fördergrundbetrag auf maximal 1.250 Euro jährlich. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

eine der Größen zur Berechnung der Eigenheimzulage, welche für Neufälle nach dem 31.12.2005 gestrichen wurde. Bei Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.2003 beläuft sich der Fördergrundbetrag auf maximal 1.250 Euro jährlich.

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Sachgebiete
Fördergrundbetrag
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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